Veröffentlicht am

Deutschlandvertrag – 26/05/1952

Art. 5 GG

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten
[Deutschlandvertrag]

vom 26. Mai 1952
in der Fassung vom 23. Oktober 1954

In Kraft getreten am 5. Mai 1955 gemäß Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (BGB1. 1955 II. 5. 215) in Verbindung mit dem Gesetz vom 24. März 1955 betreffend das Protokoll (BGB1. II. 5. 213) und der Bekanntmachung vom 5. Mai 1955 (BGB1. II. 5. 628)

Die Bundesrepublik Deutschland,
Die Vereinigten Staaten von Amerika,
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland
und
Die Französische Republik
haben zur Festlegung der Grundlagen ihres neuen Verhältnisses den folgenden Vertrag geschlossen:

Artikel 1

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als „Drei Mächte“ bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut…

Ursprünglichen Post anzeigen 1.775 weitere Wörter

Über Wolfhilta

Wo viel Licht ist, ist starker Schatten.

Hinterlasse einen Kommentar